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AGB

1. Allgemeines

a) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge und Leistungen des Einzelunternehmens Cleaner-one, Frank Nadler, Waiblingen  (nachstehend: Cleaner-one), gegenüber Ihren Kunden. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB.

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b) Anderslautende AGBs seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen werden von Cleaner-one nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

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c) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Cleaner-one und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss

a) Das Angebot von Cleaner-one besteht daraus, Kunden die Möglichkeit zu bieten, an beliebigen Parkplätzen die Fahrzeuge innen und außen durch geschulte Reinigungskräfte reinigen und pflegen zu lassen. Eine mündliche Erteilung eines Auftrags erfolgt mit der Übergabe des Fahrzeugschlüssels an Cleaner-one (auch Reinigungsmitarbeiter). Alle Angebote von Cleaner-one sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich.

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b) Der Kofferraum wird in dem Beladungszustand ausgesaugt, in welchem er sich bei der Übergabe befindet.

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c) Bei der Annahme der Fahrzeugschlüssel durch einen Mitarbeiter von Cleaner-one kommt ein Auftrag zu Stande. Die Annahme der Bestellung wird dem Kunden bei Schlüsselübergabe mündlich mitgeteilt.

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d) Damit der Vertrag ohne Hinderung zustande kommt, sollte das Fahrzeug vom Kunden so geparkt sein, dass sich alle Türen mindestens zur Hälfte öffnen lassen können.

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e) Falls die Dienstleistung aufgrund von Witterungsverhältnissen wie Regen oder Schnee nicht durchgeführt werden kann, wird das bereits bezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % an den Kunden zurückgezahlt. Alternativ kann der Kunde auch eine Teilreinigung mit Cleaner-one vereinbaren.

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f) Cleaner-one behält sich das Recht, die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter oder zu stark verschmutzter Fahrzeuge auch nach der Bestellannahme zu verweigern.

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g) Sollte der Standort des betreffenden, bzw. des zu reinigenden Fahrzeugs durch Cleaner-one nicht ermittelt werden können, wird das bereits bezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % zurückgezahlt.

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3. Haftung und Schadensersatz

a) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn Cleaner-one oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.

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b)  Cleaner-one kann für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Dellen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an Cleaner-one entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, nicht zur Haftung herangezogen werden.

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c) Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Fahrzeuges wird vor Beginn der Auftragsausführung zusammen mit dem Kunden ein Protokoll der vorhandenen Schäden aufgenommen, sowie innen und außen fotografische Details festgehalten . Die Fotodaten werden nach erbrachter Leistung und Zahlung des Kunden vollständig gelöscht. Mit Abschließen der Zahlung erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten Fahrzeugs beauftragte Person an, dass nach der Reinigung keine Schäden im Fahrzeuginnen- und -außenraum durch Cleaner-one entstanden sind.

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d) Bei Fahrzeugen mit Alarmanlage hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Cleaner-one ist im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms von jeglicher Haftung freigestellt.

e) Liegt ein Schaden vor, der nachweislich von einem Reinigungsmitarbeiter verursacht wurde, so muss dieses durch den Kunden mit einem Mitarbeiter ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen.

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4. Auftragsformalitäten

a) Zu jedem neuen Auftrag sind vom Kunden notwendige Auftragsunterlagen zu unterzeichnen. Dazu gehört eine Auftragsbestätigung mit bestellten Leistungen, sowie ein Protokoll über die am Fahrzeug vorhandenen Vorschäden, welches zusammen mit einem Mitarbeiter aufgenommen wird.

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b) Mit der Buchung und Unterzeichnen der Auftragsunterlagen erkennt der Kunde diese AGB an.

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5. Preise

a) Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise sind maßgeblich. Es erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.

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b) Bei deutlich stärkerer Verschmutzung behält sich Cleaner-one das Recht, einen Preisaufschlag zu berechnen. Preisänderungen werden immer vor der Auftragserfüllung mit dem Kunden abgesprochen.

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c) Bei durch den Kunden verschuldeten Verspätungen, behalten wir uns das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben oder bei gleichbleibenden Preis die Reinigung nicht vollständig zu erfüllen, sofern andersfalls eine Terminüberschneidung vorliegen würde. Bei einer Verspätung seitens Kunden von 15 Minuten ohne vorheriger Benachrichtigung, behalten wir uns das Recht, den in der Bestellung angegebenen Reinigungsort zu verlassen und eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Sollte die Stornierung später als eine Stunde vor Terminbeginn erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, eine Stornogebühr von 25 % der Bestellsumme zu berechnen.

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6. Zahlungsbedingungen

a) Cleaner-one akzeptiert nur Barzahlungen nach Ausführung der beauftragten Reinigungsarbeiten. Die Zahlung erfolgt vor der Schlüsselübergabe.

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b) Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig.

 

7. Mediennutzung

a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, falls nicht schriftlich widerrufen, dass Cleaner-one eigens getätigte Fotos des Fahrzeugs zu Werbezwecken verwenden darf. Der Kunde tritt jegliche Rechte an diesen Fotos an Cleaner-one ab.

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Stand 02/2019

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